Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße oder Rechtsverletzungen erlangt haben und diese an die vorgesehene Meldestelle melden. Dazu wurde innerhalb der AWO Prignitz eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle führt das Verfahren und ergreift Folgemaßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Zu meldende Verstöße können sein:
Laut §2 des HinSchG gilt das Gesetz für wahrheitsgemäße Meldungen und Offenlegungen über
strafbare Verstöße
bußgeldbewehrte Verstöße, die dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen
Verstöße gegen Rechtsvorschriften (z.B. Geldwäschegesetz, Lebensmittelsicherheit, Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Umweltschutz)
Die hier aufgeführten Verstöße sind nur einige Beispiele. Weitere Meldungen und Offenlegungen sind im HinSchG §2 nachzulesen.
Interne Meldungswege der AWO Prignitz
Persönlich
Nach Vereinbarung sind persönliche Treffen in der Geschäftsstelle möglich.
AWO Prignitz
Frau Brückmann
Quitzower Staße 2
19348 Perleberg
Per Post oder E-Mail
Schreiben Sie uns eine E-Mail an:
oder informieren Sie uns per Post an:
AWO Prignitz
Frau Brückmann
Quitzower Straße 2
19348 Perleberg
Per Telefon
Telefonisch erreichen Sie uns
unter dieser Nummer:
03876 30741-44
Externe Meldestelle
Eine alternative Meldung ist via Meldestelle des Bundesamts für Justiz möglich. Diese Behörde wurde von der deutschen Regierung ernannt und nimmt ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen.
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