Inklusion & Teilhabe
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Die Bereiche "Inklusion" und "Teilhabe" sind Querschnittsthemen, die – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – in vielen unserer Angeboten, Diensten und Einrichtungen relevant sind.
Unsere Mitgliedsverbände verfügen darüber hinaus gemeinsam mit unseren korporativen Mitgliedern über ein flächendeckendes Netz von Angeboten zu Hilfen für Menschen mit Behinderungen und Menschen in psychosozialen Problemlagen.
Beratungsstellen, Dienste und Einrichtungen sind Partner, wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund einer Erkrankung und/oder Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen.
Für uns betrifft das insbesondere folgende Angebote, Dienste und Einrichtungen:
- ambulant aufsuchende Betreuung für Menschen mit Behinderungen/ psychischen Erkrankungen
- Tagesstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Wohngemeinschaften und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen/ psychischen Erkrankungen
- Selbsthilfekontaktstellen
Was ist Inklusion?
Der Gedanke der Inklusion verfolgt die Verwirklichung einer Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. Sie beschreibt die Gleichwertigkeit aller Mitglieder dieser Gesellschaft unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, sozialer Herkunft, sexueller Identität, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung. Eine inklusive Gesellschaft schafft Strukturen, in denen der oder die Einzelne Fähigkeiten und Kenntnissen einbringen kann. Normal ist also Vielfalt, oder auch: Normal ist anders.
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